Für Gesellschafter und Aufsichtsräte

Bei der Gestaltung von Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, Betriebsübergängen oder Verschmelzungen gehört die Beratung zu individuellem und kollektivem Arbeitsrecht im Vorfeld mit der Erstellung von arbeitsrechtlichen Due Diligence zum Leistungsangebot von Frau Rechtsanwältin Wrede. Die Gestaltung von Geschäftsordnungen für Vorstände oder Aufsichtsräte, die Einführung oder Gestaltung von Compliance Regelungen und die Beratung über die rechtlichen Rahmen bei der Bemessung der angemessenen Vergütung von Vorstandsmitgliedern zählen ebenfalls zu ihren Tätigkeitsfeldern.

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